Badesaison 2021

Das Freibad startet in die Badesaison 2021 am Samstag, den 05. Juni. Natürlich unter der Einhaltung des Infektionsschutz- und Hygienekonzepts. Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten. Grundsätzlich ist zu beachten: 

  • Die maximale Zahl der Besucher des Freibads Arzberg ist auf 250 Personen begrenzt. Die aktuelle Besucheranzahl können Sie hier abrufen. 
  • Das Ticket ist nur für einen einmaligen Eintritt pro Tag gültig. Die Eintrittspreise bleiben unverändert.
  • Der Einlass von Kindern unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.
  • Für den Besuch ist das Kontaktformular auszufüllen und mitzubringen. Leere Exemplare liegen Ebenfalls an der Kasse vor Ort aus. (Oder mit der Luca-App) 
  • Gäste ab dem 15. Lebensjahr haben eine FFP-2 Maske zu tragen in allen maskenpflichtigen Bereichen. (Eingang, Sanitär etc.) 

Kontaktformular für Besucher des Freibads (Covid-19 Pandemie)

Infektionsschutz- und Hygienekonzept der Stadt Arzberg für das Freibad Arzberg während der Corona-Pandemie (Stand 28.05.2021)

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2. Infektionsschutz- und Hygienekonzept
der Stadt Arzberg
für das Freibad Arzberg
während der Corona-Pandemie


Vorbemerkung

Nach der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in der Änderungsfassung vom 19.05.2021 können nach § 27 u.a. Freibäder unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen geöffnet werden. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen ergänzend sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste nicht höher ist, als eine Person je 10 m² Fläche der für Badegäste zugänglichen Bereiche, einschließlich der Becken.

Die Stadt Arzberg als Betreiberin des Städt. Freibades Arzberg hat ein auf den Standortzugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage eines vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts ausgearbeitet.

Die Corona-Pandemie erfordert ein umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln mit ständiger Anpassung oder Ergänzung – je nach weiterem Verlauf und Entwicklung. Als Betreiber des Freibades hat die Stadt Arzberg eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber Eigen-, Fremd- und Pächterpersonal, Mitgliedern der Wasserwacht OG Arzberg Marktredwitz, den Mitgliedern der Schwimmbadfreunde Arzberg und Umgebung e.V., als unterstützende Aufsichtskräfte, sowie dem Badegast oder Anlagennutzer. Dieses Hygienekonzept dient auch als Ergänzung zur Betriebs- und Dienstanweisung für die Mitarbeiter und zur Erweiterung der Haus- und Badeordnung.

1. Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsregeln

  • Abstandsregelung (1,5 m) zu haushaltsfremden Personen
  • Regelmäßig und gründlich Hände waschen
  • Hust- und Niesetikette beachten
  • Keine körperlichen Kontakte (Händeschütteln, Umarmungen etc.)
  • Werkzeuge, Arbeitsmittel, Arbeits- und Schutzkleidung nach Möglichkeit personenbezogen verwenden. Eine regelmäßige Reinigung insbesondere bei Wechselbenutzung ist vorzunehmen bzw. sind geeignete Handschuhe zu verwenden.


2. Schutzmaßnahmen im Ein- und Ausgangsbereich

Im Ein- und Ausgangsbereich des Freibades wird die Wegeführung über Abstandsmarkierungen geregelt. Das Bilden von Warteschlangen beim Zutritt oder Verlassen der Anlage ist zu vermeiden.

  • Beim Durchqueren des Ein- und Ausgangsbereichs ist ein Mund-Nasen-Schutz (s. Ziffer4) zu tragen.
  • Der Einlass und die Erfassung der Anzahl an anwesenden Besuchern werden durch das Personal geregelt.
  • Am Eingang ist vor dem Betreten des Bades ein negativer Test (Schnelltest – max. 24 halt, PCR-Test – max. 48 h alt) nachzuweisen. Diese Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte und Genesene (Definition: COVID-19-SchutzmaßnahmenAusnahmeverordnung), wobei das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen ist, sowie bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50.
  • Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen in den letzten 14 Tagen, mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch SARS-CoV-2 sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Badebetrieb ausgeschlossen.
  • Die Besucherobergrenze wird auf 250 Badegäste festgelegt.
  • Eine Einbahnstraßenregelung auf dem gesamten Gelände ist nicht zielführend, da die geltenden Abstandsregelungen aufgrund der großen Fläche gut umsetzbar sind. Dies wird entsprechend überwacht.


3. Registrierung Badegäste/Personal/Lieferanten

Für den Einlass in das Bad ist eine Terminvergabe erforderlich. Termine werden aktuell vor Ort vergeben. Vor Eintritt in das Bad muss sich jeder Badegast zwingend registrieren. Auf der Homepage der Stadt Arzberg (www.arzberg.de) steht das entsprechende Formular zum Download bereit. Ausgedruckte Formulare liegen außerdem im Rathaus und im Kassenbereich des Freibades bereit. Um lange Wartezeiten und vor allem Warteschlangen im Eingangsbereich zu vermeiden, ist das Formular bereits zu Hause auszufüllen und dann beim Kassenpersonal am Eingang abzugeben. Wichtig: Für jeden Badbesuch ist ein neues Formular auszufüllen. Das ist nötig, um im Falle eines COVID-19-Falls im Bad die Kontaktpersonen zuverlässig ermitteln zu können. Auch externe Besucher, Hilfskräfte, Lieferanten und eigenes Personal werden täglich erfasst. Das Kassenpersonal wird bei der Erfassung der Registrierungsformulare von den Mitgliedern der Schwimmbadfreunde unterstützt. Zusätzlich wird die Luca-App zum Einsatz kommen.

4. Maskenpflicht

Im Eingangs- und Wartebereich und allen Laufwegen innerhalb des Geländes, sowie in Sanitäranlagen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gäste ab dem 15. Lebensjahr haben eine FFP2-Maske zutragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 15. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen. Auf den Liegeflächen und auf dem Weg zu den Schwimmbecken kann der Mund-Nasen Schutz abgenommen werden. Das Fach-, Reinigungs- und Kioskpersonal sowie Dienstleister (z.B. Wasserwacht, Förderverein Schwimmbadfreunde) und Lieferanten haben eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Im Kiosk gilt außerdem das Hygienekonzept Gastronomie des Bayerischen Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums. Auch bei Erste-Hilfe-Leistungen ist vom Fachpersonal und nach Möglichkeit auch von den Badegästen ein geeigneter Mund-Nase-Schutz zu tragen; jedoch wird bei Inanspruchnahme einer Erste-Hilfe-Leistung der Mindestabstand unter Umständen unterschritten.


5. Hinweisschilder

Zu den geltenden Regelungen werden im gesamten Areal gut sichtbar entsprechende Hinweisschilder angebracht:

  • Allgemeine Regelungen für die jeweiligen Aktions- und Nutzungsbereiche
  • Allgemeine Hygienevorschriften
  • Hinweis, dass Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen, eigener Erkrankung oderentsprechenden Symptomen vom Badebetrieb ausgeschlossen sind
  • Abstandspflicht in allen Bereichen des Freibades (Sanitäranlagen, Umkleidebereiche, Liegewiese, Kiosk, Spielanlagen, Wasserflächen)
  • Maskenpflicht in allen Innenräumen und Wartebereichen sowie bei Erste-Hilfe Maßnahmen
  • Eingeschränkte Dusch- und Umkleidemöglichkeiten
  • Den Anweisungen des Badpersonals und der Aufsichtskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.


6. Desinfektion und Reinigung

Es werden Desinfektionsmittelspender an den relevanten Funktions- und Nutzungsbereichen aufgestellt. Sanitäre Anlagen, Umkleiden, Handläufe, Türklinken, Griff und Sitzflächen usw. werden regelmäßig einer Unterhaltsreinigung, Wisch- oder Sprühdesinfektion unterzogen. Täglich wird eine Grundreinigung mit anschließender Desinfektion der Flächen und der genutzten Räumlichkeiten über eine Reinigungsfirma durchgeführt. Zusätzlich erfolgt während der Badschließung in der Mittagszeit eine Zusatzreinigung mit Desinfektion der Sanitäranlagen und Umkleiden. In den Toilettenwerden Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt.


7. Umkleideräume

Die Umkleiden werden auf zwei reduziert und stehen unter Hygienevorgaben zur Verfügung. Des Weiteren sind die Abstandsregelungen einzuhalten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (s. Ziffer 4) ist vorgeschrieben. Die Spinde und Wertschränke bleiben gesperrt. Die festinstallierten Föhne werden außer Betrieb genommen. Die Türen des Umkleidebereiches müssen geöffnet bleiben und die Fenster müssen gekippt werden.


8. Toilettenanlage

Die Toilettenanlage im Gebäude steht unter Hygienevorgaben im Damen- und Herrenbereich zur Verfügung. Des Weiteren sind die Abstandsregelungen einzuhalten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (s. Ziffer 4) ist vorgeschrieben. Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher werden ausreichend zur Verfügung gestellt.


9. Duschbereich

Es werden jeweils zwei Warmduschen für Damen und Herren unter Hygienevorgaben im Innenbereich geöffnet. Des Weiteren sind die Abstandsregelungen einzuhalten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (s. Ziffer 4) bis vor die Dusche ist vorgeschrieben. Es dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig eintreten. Zusätzlich steht eine Kaltwasser Außendusche zur Verfügung.


10. Liegewiesen/Liegebereiche

Auf den Liegenflächen sind die jeweils geltenden inzidenzabhängigen Abstandsregelung(1,5 m) einzuhalten.


11. Berechnung der Einlassgrenzen/Badegastzahlen

Eine Besucherobergrenze von 250 Personen ist unter Berücksichtigung aller Auflagen und der nutzbaren Wasserfläche realistisch. Eine Festlegung muss getroffen werden, um den größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Die aktuelle Besucherzahl ist auf der Homepage der Stadt Arzberg www.arzberg.de ersichtlich. Um den Besuch des Freibades mehreren Personen zu ermöglichen, wird ein Zwei-Schichtbetrieb eingeführt. Das Freibadöffnet, außer Montag, täglich in der Zeit von 9.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr – 18.30 Uhr.


12. Badebetrieb

Das Schwimmmeisterpersonal, die Wasserwacht und Mitglieder der Schwimmbadfreunde Arzberg überwachen den Badebetrieb und weisen auf die Abstandsregeln im Badebecken hin. Das Schwimmerbecken und der Nichtschwimmerbereich sind mit Leinenabgegrenzt und können zeitgleich von max. 90 Personen benutzt werden. Aufgrund der großzügigen Wasserfläche dürften die geforderten Vorgaben bei einsichtigen Badegästen jederzeit erfüllbar sein. Bei Nichteinhaltung droht allerdings auf Grundlage der Haus- und Badeordnung ein Badeverbot.


13. Vorerst geschlossen bleiben:

  • Verleih von Schwimmhilfen und Sportgeräten (z.B. Bälle)


14. Gastronomie/Imbiss

Es gilt das Hygienekonzept Gastronomie des Bayerischen Wirtschafts- und Gesundheitsministerium in der jeweils gültigen Fassung. Der Pächter des Kiosks hat die Einhaltung des Hygienekonzepts sicherzustellen. Beschilderungen zum Mindestabstand und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (s. Ziffer 4) sind gut sichtbar zu platzieren.


15. Personal

Um die Einhaltung der Vorgaben und Auflagen umzusetzen, wird der Personaleinsatz vo rund im Bad entsprechend angepasst und verstärkt. Die Schutzausrüstung (Mund-Nasen Schutz FFP2, Einmal-Handschuhe, Beatmungsbeutel, Erste-Hilfe Materialien, Desinfektionsmittel) für Versorgungsfälle werden zur Verfügung gestellt. Soweit möglich, werden zwei Teams gebildet, um im Infektionsfall den weiteren Betrieb sicherzustellen.


16. Parkplatz

Der Parkplatz am Bad bietet Stellmöglichkeiten u.a. für schwerbehinderte Besucher des Freibades. Im Bereich der Egerstraße stehen ausreichend zusätzliche Parkplätze für die begrenzte Besucherzahl zur Verfügung.


17. Inkrafttreten

Dieses Konzept tritt am 29.05.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Konzept vom 25.06.2020, geändert mit 1. Änderung vom 27.07.2020 außer Kraft.

Stadt Arzberg, 28.05.2021

Stefan Göcking
Erster Bürgermeister