Das Freibad startet in die Badesaison 2020 am Samstag, den 27. Juni. Natürlich unter der Einhaltung des Infektionsschutz- und Hygienekonzepts. Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten. Grundsätzlich ist zu beachten:
- Die maximale Zahl der Besucher des Freibads Arzberg ist auf am Vormittag auf 150, am Nachmittag auf 200 Personen begrenzt. Die aktuelle Besucheranzahl können Sie hier abrufen.
- Das Ticket ist nur für einen einmaligen Eintritt pro Tag gültig. Die Eintrittspreise bleiben unverändert.
- Der Einlass von Kindern unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.
- Für den Besuch ist das Kontaktformular auszufüllen und mitzubringen. Leere Exemplare liegen Ebenfalls an der Kasse vor Ort aus.
Kontaktformular für Besucher des Freibads (Covid-19 Pandemie)
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der Stadt Arzberg
für das Freibad Arzberg
während der Corona-Pandemie
Die Stadt Arzberg als Betreiberin des Städt. Freibades Arzberg hat ein auf den Standort zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage eines vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts ausgearbeitet.
Die Corona-Pandemie erfordert ein umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln mit ständiger Anpassung oder Ergänzung – je nach weiterem Verlauf und Entwicklung. Als Betreiber des Freibades hat die Stadt Arzberg eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber Eigen-, Fremd- und Pächterpersonal, Mitgliedern der Wasserwacht OG Arzberg-Marktredwitz, als unterstützende Aufsichtskräfte z.B. Schwimmbadfreunde Arzberg e.V. sowie dem Badegast oder Anlagennutzer. Dieses Hygienekonzept dient auch als Ergänzung zur Betriebs- und Dienstanweisung für die Mitarbeiter und zur Erweiterung der Haus- und Badeordnung.
- Abstandsregelung (1,5 m) zu haushaltsfremden Personen
- Regelmäßig und gründlich Hände waschen
- Hust- und Niesetikette beachten
- Keine körperlichen Kontakte (Händeschütteln, Umarmungen etc.)
- Werkzeuge, Arbeitsmittel, Arbeits- und Schutzkleidung nach Möglichkeit personenbezogen verwenden.
Im Ein- und Ausgangsbereich des Freibades wird die Wegeführung über Abstandsmarkierungen geregelt Das Bilden von Warteschlangen beim Zutritt oder Verlassen der Anlage ist zu vermeiden.
- Beim Durchqueren des Ein- und Ausgangsbereichs ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Der Einlass und die Erfassung der Anzahl an anwesenden Besuchern werden durch das Personal geregelt.
- Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen in den letzten 14 Tagen, mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch SARS-CoV-2 sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Badebetrieb ausgeschlossen.
- Die Besucherobergrenze wird auf 150 Badegäste festgelegt.
- Eine Einbahnstraßenregelung auf dem gesamten Gelände ist nicht zielführend, da die geltenden Abstandsregelungen aufgrund der großen Fläche gut umsetzbar sind. Dies wird entsprechend überwacht.
Vor Eintritt in das Bad muss sich jeder Badegast zwingend registrieren. Auf der Homepage der Stadt Arzberg(www.arzberg.de) steht das entsprechende Formular zum Download bereit. Ausgedruckte Formulare liegen außerdem im Rathaus und im Kassenbereich des Freibades bereit. Um lange Wartezeiten und vor allem Warteschlangen im Eingangsbereich zu vermeiden, ist das Formular bereits zu Hause auszufüllen und dann beim Kassenpersonal am Eingang abzugeben. Wichtig: Für jeden Badbesuch ist ein neues Formular auszufüllen. Das ist nötig, um im Falle eines COVID-19-Falls im Bad die Kontaktpersonen zuverlässig ermitteln zu können. Auch externe Besucher, Hilfskräfte, Lieferanten und eigenes Personal werden täglich erfasst. Das Kassenpersonal wird bei der Erfassung der Registrierungsformulare von den Mitgliedern der Schwimmbadfreunde unterstützt.
Grundsätzlich besteht in geschlossenen Räumlichkeiten – insbesondere beim Durchqueren des Eingangsbereichs, bei der Nutzung der WC-Anlagen, und im Kiosk – die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt für Badegäste, das Fach-, Reinigungs- und Kioskpersonal sowie für Dienstleister (z.B. Wasserwacht, Förderverein Schwimmbadfreunde) und Lieferanten. Im Kiosk gilt außerdem das Hygienekonzept Gastronomie des Bayerischen Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums. Auch bei Erste-Hilfe-Leistungen ist vom Fachpersonal und nach Möglichkeit auch von den Badegästen ein geeigneter Mund-Nase Schutz zu tragen; jedoch wird bei Inanspruchnahme einer Erste-Hilfe-Leistung der Mindestabstand unter Umständen unterschritten.
Zu den geltenden Regelungen werden im gesamten Areal gut sichtbar entsprechende Hinweisschilder angebracht:
- Allgemeine Regelungen für die jeweiligen Aktions- und Nutzungsbereiche
- Allgemeine Hygienevorschriften
- Hinweis, dass Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen, eigener Erkrankung oder entsprechenden Symptomen vom Badebetrieb ausgeschlossen sind
- Abstandspflicht in allen Bereichen des Freibades (sanitäre Anlagen, Außenduschen, Außenumkleidebereiche, Liegewiese, Kiosk, Spielanlagen, Wasserflächen)
- Maskenpflicht in allen Innenräumen und Wartebereichen sowie bei Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Eingeschränkte Dusch- und Umkleidemöglichkeiten
- Den Anweisungen des Badpersonals und der Aufsichtskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Es werden Desinfektionsmittelspender an den relevanten Funktions- und Nutzungsbereichen aufgestellt. Sanitäre Anlagen, Außenumkleiden, Handläufe, Türklinken, Griff- und Sitzflächen usw. werden regelmäßig einer Unterhaltsreinigung, Wisch- oder Sprühdesinfektion unterzogen. Täglich wird eine Grundreinigung mit anschließender Desinfektion der Flächen und der genutzten Räumlichkeiten über eine Reinigungsfirma durchgeführt. In den Toiletten werden Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt.
Die Toilettenanlage im Gebäude steht unter Hygienevorgaben im Damen- und Herrenbereich zur Verfügung. Es dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig eintreten. Des Weiteren sind die Abstandsregelungen einzuhalten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vorgeschrieben. Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher werden ausreichend zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Gebäude bleiben die Duschen für Damen und Herren geschlossen. Die Nutzung der Duschen im Außenbereich wird derzeit unkritisch beurteilt. Es steht eine Kaltwasser-Außendusche zur Verfügung.
Auf der Liegewiese ist die Abstandsregelung (1,5 m) einzuhalten.
Eine Besucherobergrenze von 150 Personen ist unter Berücksichtigung aller Auflagen und der nutzbaren Wasserfläche realistisch. Eine Festlegung muss getroffen werden, um den größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Um den Besuch des Freibades mehreren Personen zu ermöglichen, wird ein zwei Schichtbetrieb eingeführt. Das Freibad öffnet, außer Montag, täglich in der Zeit von 9.30 Uhr – 13.30 Uhr und von 14.30 Uhr – 18.30 Uhr.
Das Schwimmmeisterpersonal und die Wasserwacht überwachen den Badebetrieb und weisen auf die Abstandsregeln im Badebecken hin. Das Schwimmerbecken und der Nichtschwimmerbereich sind mit Leinen abgegrenzt und können zeitgleich von max. 50 Personen benutzt werden. Aufgrund der großzügigen Wasserfläche dürften die geforderten Vorgaben bei einsichtigen Badegästen jederzeit erfüllbar sein. Bei Nichteinhaltung droht allerdings auf Grundlage der Haus- und Badeordnung ein Badeverbot.
- Wasserrutschen
- Volleyball
- Verleih, Sonnenschirme und Sportgeräte (z.B. Bälle)
- Sonstige Sitzgelegenheiten
- Spielplatzbereiche (Zutritt für Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen)
Es gilt das Hygienekonzept Gastronomie des Bayerischen Wirtschafts- und Gesundheitsministerium in der jeweils gültigen Fassung. Der Pächter des Kiosks hat die Einhaltung des Hygienekonzepts sicherzustellen. Beschilderungen zum Mindestabstand und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind gut sichtbar zu platzieren, Spuckschutzscheiben sind vorzuhalten.
Um die Einhaltung der Vorgaben und Auflagen umzusetzen, wird der Personaleinsatz vor und im Bad entsprechend angepasst und verstärkt. Die Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz FFP2, Einmal-Handschuhe, Beatmungsbeutel, Erste-Hilfe Materialien, Desinfektionsmittel) für Versorgungsfälle werden zur Verfügung gestellt. Soweit möglich, werden zwei Teams gebildet, um im Infektionsfall den weiteren Betrieb sicherzustellen.
Der Parkplatz am Bad bietet Stellmöglichkeiten u.a. für schwerbehinderte Besucher des Freibades. Im Bereich der Egerstraße stehen ausreichend zusätzliche Parkplätze für die gegrenzte Besucherzahl zur Verfügung.
Stadt Arzberg, 25. Juni 2020
Stefan Göcking
Erster Bürgermeister